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Das Solarpaket 1: Alles, was Sie wissen müssen
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Das Solarpaket 1: Alles, was Sie wissen müssen

Mit dem Solarpaket 1 gibt es viele Neuerungen in der Solarbranche. Ziel ist es, Bau und Betrieb von PV-Anlagen zu entbürokratisieren. Was das genau heißt, und was sich damit seit dem 16. Mai geändert hat, wollen wir heute unter die Lupe nehmen.

Stella L. Neumann
30. Mai 2024

Was steckt hinter dem Solarpaket 1?

Das "Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" wurde am 26. April verabschiedet und ist am 16. Mai in Kraft getreten.

Es umfasst Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Ausbaus der Photovoltaik in Deutschland. Es betrifft nicht nur Stecker-Solaranlagen sondern auch Photovoltaikanlagen im Privatbereich und Gewerbe und enthält wichtige Anpassungen für Freiflächenanlagen.

Vereinfachungen für PV-Anlagenbesitzer

Das Solarpaket 1 bringt auch Erleichterungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen. Dazu gehören:

  • Repowering von Dachanlagen: Alte Module können ersetzt werden, ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren.
  • Mieterstrom: Mieter können Solaranlagen einfacher gemeinsam nutzen. Mit der neuen "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" entfällt der Umweg über die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz. Das Modell wird außerdem auf gewerbliche Gebäude und Garagen ausgeweitet.
  • Internetverbindungen: Die Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen wird erleichtert und das Konfliktpotenzial mit Nachbarn oder Grundstückseigentümern minimiert.

Nutzung von Balkonkraftwerken

Bereits seit 1. April können die sog. Steckersolargeräte installiert und genutzt werden, ohne sie beim Netzbetreiber anmelden zu müssen; das passiert von nun an automatisch seitens der Bundesnetzagentur. Digitale Zweirichtungszähler sind hier - noch - nicht verpflichtend, so dass aktuell weiterhin rückwärtsdrehende Zähler genutzt werden dürfen.

Die Anmeldung für leistungsfähigere Kraftwerke, namentlich Anlagen bis zu 2 KW, soll künftig erleichtert werden. Außerdem sind Balkonsolaranlagen mit Schukosteckern wieder erlaubt.

Erleichterungen für die Photovoltaik im Großanlagenbereich

Die Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom wird erweitert. Bisher waren Anlagen, deren Leistung 100 Kilowatt überschreitet, dazu verpflichtet. Künftig sollen Betreiber ihre Überschussmengen ohne Vergütung (und ohne Direktvermarktungskosten) direkt an den Netzbetreiber abgeben. Dies ist besonders vorteilhaft für Anlagenbesitzer mit hohem Eigenverbrauch.

Schaffung von Freiflächen

Zukünftig wird mehr Fläche für den nachhaltigen Ausbau von Solarparks zur Verfügung stehen, wobei landwirtschaftliche und Naturschutzinteressen berücksichtigt werden. Agri-PV, also die kombinierte Nutzung der Flächen für Photovoltaikmodule und Landwirtschaft, wird gefördert, um Flächen doppelt zu nutzen – für Lebensmittelanbau und Stromerzeugung.

Das Gesetz sieht aber auch die Nutzung versiegelter Flächen vor, weshalb Photovoltaik auch auf Parkplätzen gefördert werden soll.

Fazit

Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Vorteile und Erleichterungen für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Es unterstützt die Energiewende und macht es einfacher, auf Solarenergie umzusteigen. Profitieren auch Sie von den neuen Regelungen und machen Sie sich unabhängiger von fossilen Energien.

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